NRW

Neues NRW-Gesetz: Freiheit für Unis

Dienstag, 18. Dezember 2018 - 16:25 Uhr

von dpa

Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) spricht im Landtag zu Journalisten. Foto: Federico Gambarini/Archiv

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten mehr Freiheiten, von Studierenden soll aber wieder Anwesenheitspflicht verlangt werden können. Das sieht der Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes vor, den das Landeskabinett am Dienstag in seiner letzten Sitzung dieses Jahres beschlossen hat. Die Novelle soll zum Wintersemester 2019/20 in Kraft treten.

Zentrale Steuerung durch das Land werde weitgehend abgeschafft, teilte Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen mit. Damit entfalle auch der Hochschulentwicklungsplan. Stattdessen sollen die Hochschulen eigenverantwortlich entscheiden - auch über die Frage, ob sie wieder eine Anwesenheitspflicht für die Studierenden einführen wollen. Das derzeitige gesetzliche Verbot wird aufgehoben. Die Landesvertretung der Studierenden hatte das im Vorfeld kritisiert.

Eine Experimentierklausel in der Novelle soll helfen, Instrumente zu erproben, die den Studienerfolg steigern. Außerdem werden gesetzliche Instrumente eingeführt, um die Studienabbrecherquoten zu senken. Die neuen Freiheiten der Hochschulen sollen ihnen zudem erlauben, selbst Bauherren zu werden. Ein weiterer Baustein in dem Änderungspaket ist Entbürokratisierung: Regelungen, die sich nicht bewährt hätten, würden gestrichen, kündigte die Ministerin an.

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