NRW

NRW: Coronabedingtes Arbeitsverbot für Prostituierte bleibt

Donnerstag, 6. August 2020 - 07:40 Uhr

von dpa

Eine Prostituierte wartet auf ihrem Zimmer in einem Bordell auf Kundschaft. Foto: Andreas Arnold/dpa/Archiv/Symbolbild

Düsseldorf (dpa) - Anders als Berlin wird Nordrhein-Westfalen das coronabedingte Arbeitsverbot für Prostituierte vorerst nicht lockern. Das stellte das NRW-Gesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf klar.

Sexuelle Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen seien laut Coronaschutzverordnung ausdrücklich untersagt, stellte die Behörde von Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) fest. „Solange in anderen Lebensbereichen massive Restriktionen wie Abstand, Maskenpflicht und Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten gelten, sind aus Sicht unseres Hauses Lockerungen im Prostitutionsbereich schwer vorstellbar.“

In Berlin wird dagegen Sex-Arbeit nach monatelangem Verbot wegen der Corona-Pandemie schrittweise wieder erlaubt. Der Berliner Senat hatte am Dienstag entschieden, dass sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr ab dem 8. August wieder angeboten werden dürfen. Das betrifft etwa Domina-Studios. Ab 1. September sollen dann unter strengen Hygieneauflagen auch sexuelle Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr wieder zulässig sein. Begründet wurde die Lockerung mit der oft sehr prekären Situation in diesem Milieu.

Für das NRW-Gesundheitsministerium steht dagegen das Infektionsrisiko im Vordergrund. „Sexuelle Dienstleistungen begründen aufgrund des notwendigerweise herzustellenden engen Körperkontakts mit häufig wechselnden Partnern ein hohes Infektionsrisiko“, stellt die Behörde fest. „Die typischerweise hohe Atemfrequenz der Kunden führt zu einer erhöhten Aerosolbildung, die die Übertragung des Virus begünstigen kann.“ Zudem könnten Infektionsketten kaum zurückverfolgt werden: „Werden die Kunden ihre echten Kontaktdaten hinterlassen - mit der Gefahr, vom Gesundheitsamt Post nach Hause zu bekommen, sie seien am Tag X im Bordell Y gewesen...?“ Dies sei in dem Bereich praxisfern.

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