NRW

NRW stellt Entschädigungen für Ungeimpfte in Quarantäne ein

Freitag, 10. September 2021 - 14:15 Uhr

von dpa

Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen. Foto: Federico Gambarini/dpa/Archivbild

Düsseldorf (dpa/lnw) - Für Verdienstausfälle bei Quarantäne zahlt Nordrhein-Westfalen demnächst in der Regel keine Entschädigungen mehr an Ungeimpfte. Das Land werde entsprechend dem Infektionsschutzgesetz des Bundes zum 11. Oktober die Regelung für Ungeimpfte auslaufen lassen, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag in Düsseldorf mit. Einen Anspruch hätten jedoch weiterhin Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen könnten. Das gelte auch für Genesene und Geimpfte, die aufgrund von so genannten Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssten.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte diesen Schritt bereits am Donnerstag im Landtag angekündigt und dabei den Begriff der Lohnfortzahlung genannt. Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Im Gesetz stehe aber klar, wenn eine Quarantäne etwa durch Impfen vermieden werden könne, bestehe kein Anspruch, erläuterte Laumann. Die Quarantäne könne nach seiner Auffassung keine gesamtstaatliche Aufgabe auf Dauer bleiben.

Nach Ministeriumsangaben wurden in NRW bislang rund 120 Millionen Euro für Entschädigung des Verdienstausfalls in Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Quarantäne ausgegeben. Laumann begründete den Kurswechsel am Freitag damit, dass mittlerweile ein flächendeckendes Impfangebot zur Verfügung stehe, so dass der Grund für die bisherige Ausnahmeregelung entfallen sei.

Alle Experten seien sich einig, dass Impfen ein sehr wirksamer Schutz vor einer Ansteckung sei. „Wer sich also die Freiheit herausnimmt, sich nicht impfen zu lassen, obwohl medizinisch nichts dagegenspricht, steht für die Folgen seiner Entscheidung selbst ein - nicht der Arbeitgeber, nicht die Solidargemeinschaft“, betonte Laumann. Ebenso müsse klar sein: Wer sich aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder einer Schwangerschaft nicht impfen lassen könne, erhalte selbstverständlich weiter Unterstützung.

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