NRW
OVG bestätigt Maskenpflicht auch für Grundschüler
An der Aussenfassade am OVG hängt eine Hinweistafel mit dem Landeswappen von NRW und Schriftzügen. Foto: Guido Kirchner/dpa/Archivbild
Münster (dpa/lnw) - Grundschüler müssen weiterhin im Unterricht Masken tragen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag mitgeteilt. Geklagt hatten per Eilverfahren ein Zweitklässler aus Bielefeld und ein Erstklässler aus Köln. Sie sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Dem folgte der 13. Senat des OVG nicht. Die Maskenpflicht stelle beim aktuellen Infektionsgeschehen eine Schutzmaßnahme dar, die verhältnismäßig sei, teilte das Gericht mit. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 13 B 266/21.NE und 13 B 267/21.NE, Beschluss vom 8. März 2021).
Nach Ansicht der Richter habe das Land nach der Öffnung der Grundschulen mit Präsenzunterricht auf die erhöhte Infektionsgefahr durch leichter übertragbarere Virusvarianten reagieren wollen. Außerdem sieht das OVG keine Gesundheitsgefährdung von Grundschulkindern durch das Tragen auch von medizinischen Masken.
Noch anhängig am OVG sind mehrere Klagen von Schülern für und gegen den Präsenzunterricht. Diese Fragen will das OVG spätestens in der nächsten Woche klären.
Nach sechs Wochen Distanzunterricht waren am 22. Februar mehr als 800 000 Schüler in NRW unter verschärften Schutzvorkehrungen in die Klassen zurückgekehrt. Allerdings galt das nur für Grund- und Förderschüler sowie Schüler aus Abschlussklassen und Berufskollegs.