OVG lehnt Stopp der Räumung im Hambacher Forst ab

OVG lehnt Stopp der Räumung im Hambacher Forst ab

Polizisten eines Höheninterventionsteams bereiten sich auf ihren Einsatz vor. Foto: Marius Becker

Köln/Kerpen (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnt einen Stopp der Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst ab. Das OVG schloss sich damit der Meinung des Verwaltungsgerichts Köln an, das am Donnerstag in einem Eilverfahren eine Beschwerde gegen die Räumung durch die Stadt Kerpen zurückgewiesen hatte. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Ob die Räumungsanordnung rechtmäßig sei, müsse ein späteres Klageverfahren klären, teilte das OVG mit.

Auf das Versammlungsrecht könne sich der Baumhausbesitzer nicht berufen. Die zahlreichen Baumhäuser im Hambacher Forst seien Rückzugs- und Aufenthaltsorte für gewaltbereite „Waldbesetzer“, die für die Polizei nur unter erheblicher Gefahr zugänglich seien. „Schon deshalb überwiegt das öffentliche Interesse an ihrer Räumung das private Interesse des Antragstellers, in dem Baumhaus verbleiben zu können“, heißt in einer Mitteilung des OVG.

Auch das Verwaltungsgericht Aachen hat in der Zwischenzeit den Eilantrag eines Baumhausbesitzers abgelehnt, die Räumung zu stoppen. Das Gerichte beklagt in der Begründung eine fehlende Baugenehmigung und mangelnden Brandschutz.