NRW

Pflicht für Corona-Tests auch bei Notbetreuung in Schulen

Freitag, 9. April 2021 - 16:51 Uhr

von dpa

Testsets mit Abstrichstäbchen liegen in einem Testzentrum. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/Archivbild

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Corona-Testpflicht gilt ab der kommenden Woche auch für Schüler in der Notbetreuung in den nordrhein-westfälischen Schulen. Das stellte das Schulministerium am Freitag klar. Getestet werden müssen demnach Schüler in den Jahrgängen 1 bis 6, die an pädagogischen Betreuungsangeboten der Schulen teilnehmen.

Mit Ausnahme der Abschlussklassen müssen die meisten Schüler in NRW nach den Osterferien ab Montag zunächst von zu Hause aus lernen. Das Schulministerium hatte für zunächst eine Woche Distanzunterricht angeordnet.

Auch Schüler der Abitur- und Abschlussklassen, die im Präsenzunterricht seien, müssten auf das Virus getestet werden, hieß es weiter. Für den Präsenzbetrieb gibt es ab Montag eine Testpflicht mit zwei Selbsttests pro Woche. Das gilt für Schüler, Lehrer und das weitere Schulpersonal.

Das Schulministerium wies Spekulationen zurück, die Entscheidung für den Schulbetrieb im Distanzunterricht in der kommenden Woche sei aufgrund mangelnder Testmöglichkeiten in den Schulen getroffenen worden. Bereits vor den Osterferien seien an alle weiterführenden Schulen 1,5 Millionen Selbsttests für die ab Montag vorgesehenen Testungen versandt worden. Diese lägen „bereits seit Tagen einsatzbereit vor“ und kämen für die Abschlussklassen ab Montag auch zum Einsatz.

Weitere 5,5 Millionen Tests insbesondere für die Grund- und Förderschulen seien oder würden versandt und erreichten die Schulen bis zum Ende dieser Woche. Die anfänglichen Logistikprobleme seien mittlerweile abgestellt.

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