NRW
SPD zu Corona-Regeln in NRW: Halbherzig und schlecht gemacht
Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thomas Kutschaty in NRW. Foto: Fabian Strauch/dpa/Archivbild
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die neue nordrhein-westfälische Corona-Regionalverordnung zur Einschränkung des Bewegungsradius in Hotspots ist aus Sicht der SPD „halbherzig und schlecht gemacht“. Die am späten Montagabend veröffentlichte Regelung schaffe „mehr Verwirrung als Klarheit“, kritisierte SPD-Landtagsfraktionschef Thomas Kutschaty am Dienstag im „Morgenecho“ des Hörfunksenders WDR 5.
Seit Dienstag wird der Bewegungsradius in Corona-Hotspots in NRW auf 15 Kilometer rund um den eigenen Wohnort begrenzt. Voraussetzungen: Die Kommune hat eine Neuinfektionsrate von „deutlich über 200“ gerechnet auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen und die Infektionen sind nicht bloß „auf einzelne Einrichtungen begrenzt“. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa zur „Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher und vergleichbarer Besorgungen“. Die neue Verordnung betraf zunächst die Kreise Höxter, Minden-Lübbecke, Recklinghausen und den Oberbergischen Kreis.
Die Kommunen würden mit den Entscheidungen in vielen Bereichen alleingelassen, kritisierte Kutschaty. Es sei zudem fraglich, ob ein Oberbürgermeister festlegen könne, wie weit Bürger reisen oder sich von ihrem Wohnort entfernen dürften, mahnte der frühere NRW-Justizminister.
Der Frankfurter Rechtswissenschaftler Uwe Volkmann äußerte Zweifel, ob eine Einschränkung des Bewegungsradius zur Reduzierung des Infektionsrisikos überhaupt Sinn mache. Schließlich seien inzwischen fast alle Gebiete in Deutschland Risikogebiete, sagte er im „Morgenecho“. Grundrechtseinschränkungen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Dabei muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Der nordrhein-westfälische Landtag wollte am Dienstagnachmittag in einer Sondersitzung über die Maßnahmen der Landesregierung im verschärften Corona-Lockdown beraten. Beantragt hatte die SPD-Opposition die Sitzung, nachdem die CDU/FDP-Landesregierung von den Bund-Länder-Beschlüssen teils abgewichen war.