Stamp: Elternanspruch auf Kinderkrankentage bleibt

Stamp: Elternanspruch auf Kinderkrankentage bleibt

Joachim Stamp (FDP) bei einer Pressekonferenz. Foto: Marcel Kusch/dpa Pool/dpa/Archivbild

Düsseldorf (dpa/lnw) - Der nordrhein-westfälische Familienminister Joachim Stamp (FDP) hat an die Bundesregierung appelliert, Schul- und Kitapersonal bei den Impfungen gegen das Coronavirus vorzuziehen. Wenn diese Berufsgruppen in der Impfreihenfolge früher als bisher geplant zum Zuge käme, wäre das ein „Befreiungsschlag“, sagte Stamp am Mittwoch in „Morgenecho“ auf WDR 5. „Wir würden das Bildungssystem damit stabil bekommen.“

Der Minister hatte am Dienstag angekündigt, dass ab 22. Februar wieder alle Kinder in NRW in Kitas und Tagespflege kommen können. Allerdings bleibe es zunächst bei einem landesweit pauschal um zehn Wochenstunden gekürzten Betreuungsangebot. Die Behauptung der SPD-Opposition, dass damit der Anspruch der Familien auf Kinderkrankentage entfalle, sei falsch, betonte Stamp. „Das ist ausdrücklich nicht der Fall.“ Eltern könnten im eingeschränkten Kita-Regelbetrieb weiter auf die bundesweit für 2021 verdoppelten Kinderkrankentage zurückgreifen. Pro Elternteil gibt es nun 20, für Alleinerziehende 40 Tage im Jahr - und zwar nicht nur, wenn ein Kind krank ist, sondern auch, wenn Schule oder Kita coronabedingt im eingeschränkten Betrieb ist.

Mit dem Schritt ab kommenden Montag lasse das Land die Kita-Beschäftigten „nicht in ein unverantwortliches Risiko laufen“, meinte Stamp. Die Übertragung erfolge selten über die Kinder, sondern meistens über den Kontakt unter Erwachsenen. Sinken die Neuinfektionszahlen weiter, dürfen Kita-Leitungen und Träger voraussichtlich ab 8. März selbst entscheiden, ob sie die Kinder wieder im vollen Umfang betreuen, hatte der FDP-Politiker am Dienstag gesagt.