Urlauber: Wer vor Freitag gekommen ist, darf bleiben

Düsseldorf (dpa/lnw) - Touristen, die vor Freitag in ein Hotel oder eine Pension in Nordrhein-Westfalen eingecheckt haben, dürfen ihren Urlaub dort solange wie geplant fortführen. Das sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Wer dagegen erst an diesem Freitag, Samstag oder Sonntag komme, müsse spätestens am Montag wieder abreisen.

Die neue Corona-Schutzverordnung sieht vor, dass Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken, die nach dem 29. Oktober angetreten wurden, bis zum 30. November untersagt sind. Die Verordnung tritt aber erst am Montag (2. November) in Kraft.

Besitzer und Dauermieter von Ferienhäusern sowie Dauercamper sind von dieser Regelung nicht betroffen.