Verdi klagt gegen Sonntagsöffnungen in der Weihnachtszeit

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Gewerkschaft Verdi geht gerichtlich gegen die in NRW geplanten Sonntagsöffnungen an den vier Adventssonntagen und am ersten Januarwochenende 2021 vor. Am Donnerstag reichte die Gewerkschaft einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster ein. Er richtet sich gegen die in der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW genehmigten fünf verkaufsoffenen Sonntage im Einzelhandel. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage. Wann darüber entschieden wird, stand noch nicht fest.

Mit der Sonntagsöffnung soll laut Verordnung ein „unregulierbarer Kundenandrang an den Wochenenden vor und nach Weihnachten“ vermieden werden. Mit einer „Entzerrung des Einkaufsgeschehens“ sollten Infektionsgefahren vermieden werden. Die Regelung sieht eine Öffnung zwischen 13.00 und 18.00 Uhr vor.

„Sonntagsöffnungen führen nicht zu einer Entzerrung von Kundenströmen, sondern zu einer Konzentration auf das Wochenende“, begründete Verdi-Landesbezirksleiterin Gabriele Schmidt die Klage. Dies sei bei steigenden Infektionszahlen völlig verantwortungslos. „Andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens mussten bereits schließen, da ist es nicht nachvollziehbar, dass der innerstädtische Einzelhandel sogar noch an einem weiteren Tag öffnen soll.“

Die Gewerkschaft argumentierte auch mit dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten. „Die Beschäftigten im Einzelhandel sind dem Infektionsrisiko an sechs Tagen in der Woche ausgesetzt. Für sie gibt es kein Homeoffice, sondern sie halten den Laden vor Ort am Laufen.“ Sie sollten nicht durch verkaufsoffene Sonntage weiter belastet werden.