Verdi prüft Schritte gegen Sonntagsöffnungen in Adventszeit

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Gewerkschaft Verdi prüft rechtliche Möglichkeiten gegen die erlaubte Sonntagsöffnung im NRW-Einzelhandel an allen vier Adventssonntagen und am ersten Januarwochenende 2021. „Wir prüfen rechtliche Schritte“, sagte Gewerkschaftssekretär Nils Böhlke am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Die Landesregierung sei der Verdi-Forderung nicht nachgekommen, diese Regelung aus der Coronaschutzverordnung herauszunehmen. Es gebe keine Weihnachtsmärkte und so auch keine Grundlage für Sonntagsöffnungen, die anlassbezogen sein müssten nach dem Ladenschlussgesetz. Dieses lasse zudem die Ladenöffnung auch nur zwei Adventssonntagen zu.

Das für die Verordnung zuständige Gesundheitsministerium argumentiert hingegen, dass Infektionsgefahren durch einen „unregulierbaren Kundenandrang“ an den Wochenenden vor und nach Weihnachten vermieden werden sollen. Deshalb dürften Einzelhändler ausnahmsweise zur Entzerrung des Einkaufsgeschehens am 29. November 2020, 6., 13. und 20. Dezember 2020 sowie am 3. Januar 2021 ihre Geschäfte auch sonntags zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr öffnen. Dies erlaube eine Regelung in der Coronaschutzverordnung. Eine Kommune könnte wegen der Infektionslage die Sonntagsöffnungen nach dem Infektionsschutzgesetz allerdings untersagen oder weitere Schutzmaßnahmen anordnen.

Nach Ansicht von Verdi werden Besucherströme durch die Regelung nicht entzerrt, sondern auf Wochenenden fokussiert. Das Ziel, Menschen vor Infektionen zu schützen, werde somit konterkariert. Die Öffnung an mehreren Sonntagen in der Weihnachtszeit widerspreche dem Gebot der Sonntagsruhe, und der verfassungsmäßig vorgegebene Wochenrhythmus werde über einen langen Zeitraum außer Kraft gesetzt. Im stressigen Weihnachtsgeschäft seien freie Sonntage für Mitarbeiter ein besonders schützenswertes Gut.

Verdi hatte in den vergangenen Monaten in einer Reihe von Städten Sonntagsöffnungspläne juristisch gekippt. Das Wirtschaftsministerium hatte im Sommer per Erlass vier weitere Sonntagsöffnungen bis Jahresende erlaubt, damit Händler zumindest zum Teil den ausgefallenen Umsatz während der Pandemie aufholen könnten.