NRW

Verwaltungsgericht kippt Maskenpflicht in Dürener Innenstadt

Dienstag, 9. Februar 2021 - 16:40 Uhr

von dpa

Ein Apotheker hält eine FFP2-Maske an einem Finger. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild/Archiv

Aachen (dpa/lnw) - Das Verwaltungsgericht Aachen hat die generelle Maskenpflicht in der Innenstadt von Düren gekippt. Dem Eilantrag eines Antragstellers sei stattgegeben worden, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Stadt hatte mit einer Allgemeinverfügung für einen Bereich der Innenstadt zwischen 6.00 und 20.00 Uhr das Tragen von Alltagsmasken angeordnet und dies mit dem Corona-Infektionsgeschehen begründet.

Das Gericht erklärte, Voraussetzung für die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske sei, dass mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen sei, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden könnten. Dies sei bei der Dürener Innenstadt nicht dargelegt worden.

Dass trotz Schließung der meisten Geschäfte im derzeitigen Lockdown mit einer so großen Anzahl an Menschen zu rechnen sei, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden könnten, sei nicht ersichtlich. Auf Wochenmärkten gelte ohnehin eine Maskenpflicht. Düren hatte das Tragen der Alltagsmasken in der Innenstadt vom 1. bis zum 14. Februar angeordnet.

Leserkommentare

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar verfassen zu können.