Politik Inland

SPD-Politiker Wölken: Gehe von Streichung von Artikel 13 aus

Montag, 25. März 2019 - 12:25 Uhr

von dpa

Kurz vor der entscheidenden Abstimmung über die Reform des Urheberrechts im EU-Parlament haben Tausende in Europa gegen das Vorhaben protestiert. Foto: Peter Endig

Brüssel (dpa) - Der SPD-Europapolitiker Tiemo Wölken hält es für wahrscheinlich, dass das Europaparlament den umstrittenen Artikel 13 des neuen EU-Urheberrechts am Dienstag streicht. Schon bei der jüngsten Abstimmung im September sei die Mehrheit knapp gewesen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel.

Und die europaweiten Proteste am Wochenende seien ein starkes Zeichen gewesen, „so dass ich davon ausgehe, dass wir am Ende Artikel 13 streichen werden“. „Es wird knapp, es ist eine knappe Entscheidung, aber ich glaube, dass es am Ende für eine Streichung reicht.“ Er selbst habe für die Abstimmung einen solchen Antrag eingereicht.

Das Europaparlament stimmt am Dienstag über einen Kompromiss zur Urheberrechtsreform ab, den Unterhändler Mitte Februar mit den EU-Staaten ausgehandelt hatten. Der Protest gegen das Vorhaben hat zuletzt deutlich zugenommen. Am Wochenende demonstrierten in Deutschland Zehntausende dagegen. Im September hatte das Parlament über die Verhandlungsposition abgestimmt.

Sollten die Abgeordneten dem Vorhaben in Gänze zustimmen, würde es mit höchster Wahrscheinlichkeit noch vor der Europawahl Ende Mai beschlossen. Das Parlament könnte sich auch dafür aussprechen, einzelne Artikel zu streichen. Dann müssten die EU-Staaten dem anschließend allerdings zustimmen. Falls sie das nicht tun, müssten Europaparlament und EU-Staaten erneut verhandeln. Diese Verhandlungen wären wohl erst, nachdem das neue Europaparlament Anfang Juli zusammengekommen ist. Sollte das Parlament den gesamten Vorschlag am Dienstag ablehnen - was als unwahrscheinlich gilt -, müsste ebenfalls erneut verhandelt werden.

Die EU-Copyright-Reform soll das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Die Gegner stoßen sich vor allem an Artikel 13. Danach müssen Plattformen wie YouTube künftig schon beim Hochladen überprüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist nach ihrer Meinung nur durch automatisierte Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies gleiche Zensur. Artikel 11 der Reform sieht zudem ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vor. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen.

Leserkommentare

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar verfassen zu können.