Emsdetten

Einheitliche Linie im Kreis fehlt

Landesverordnung lässt Spielräume für Baumärkte

Montag, 23. März 2020 - 17:21 Uhr

von Newsdesk

Foto: Bernd Oberheim

Die Kirchstraße ist wie ausgestorben. Die Emsdettener halten sich zumeist an die Verordnung und vermeiden jegliche Kontakte.

Das öffentliche Leben in Corona-Zeiten und vor allem Sozialkontakte werden weiter eingeschränkt. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag mit den Ministerpräsidenten vereinbart. Seit Montag gilt die neue Rechtsverordnung des Landes NRW auch in Emsdetten. Doch was bedeutet diese für die Bürgerinnen und Bürger im Detail? Darüber klärt die Stadtverwaltung jetzt auf.

Ab sofort sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen sind sowohl Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner als auch in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.

Weiterhin gestattet sind jedoch die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen und zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.

Teilweise sind die in der neuen Rechtsverordnung des Landes enthaltenen Vorgaben identisch mit Regelungen, die Städte und Gemeinden im Umkreis in den letzten Tagen bereits in ihren Allgemeinverfügungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie verfügt haben. Teilweise gibt es von Kommune zu Kommune jedoch auch Unterschiede.

Während die Stadt Emsdetten am Samstag per Allgemeinverfügung entschieden hat, dass die Bau- und Gartenbaumärkte im Stadtgebiet ab Montag geschlossen bleiben, sieht die Rechtsverordnung des Landes eine Öffnung unter Auflagen vor. So sind Bau- und Gartenmärkte in Greven und Ibbenbüren – mit entsprechenden Auflagen – weiterhin geöffnet. „Diese befürchten jetzt natürlich einen Run von Kunden aus den umliegenden Städten“, sagte Bürgermeister Georg Moenikes.

Heute wollen die Bürgermeister aller Kreis-Kommunen beraten, wie sie mit der neuen NRW-Rechtsverordnung umgehen. Ziel ist es, möglichst kreisweit einheitliche Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie zu beschließen. Bis dahin bleiben die Allgemeinverfügungen gültig. Die Baumärkte in Emsdetten bleiben demnach geschlossen. Möglich sind nur noch der Verkauf an Gewerbetreibende und die Inanspruchnahme von Lieferdiensten sowie des Außer-Haus-Verkaufs an Privatkunden.

Über alle Informationen rund um die Auswirkungen der Corona-Pandemie berichten wir fortlaufend aktualisiert und nahezu rund um die Uhr in unserem Online-Ticker auf www.ev-online.de. Informationen finden sich auch auf der Webseite der Stadt Emsdetten (www.emsdetten.de).

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