Erster Corona-Fall in Neuenkirchen

Erster Corona-Fall in Neuenkirchen

Lebensmittelmarkt, Drogerie und Baumarkt dürfen weiterhin öffnen.

Es war nur eine Frage der Zeit, dass auch Neuenkirchen seinen ersten Corona-Fall bekommt. Seit Mittwoch ist klar, dass ein Mann aus Neuenkirchen an dem Corona-Virus erkrankt ist; nähere Angaben zu Alter, Umständen der Infizierung sowie zum Gesundheitszustand des Mannes machte die Gemeindeverwaltung nicht. Für den Infizierten gilt nun die vom Kreis Steinfurt angeordnete häusliche Quarantäne. Darüber hinaus befinden sich 31 weitere Neuenkirchener als Corona-Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne. Das teilte Stefan Klausing, im Rathaus für die Pressearbeit zuständig, auf Anfrage der MV mit.

Erweiterte Allgemeinverfügung

Unterdessen erließ Bürgermeister Franz Möllering eine erweiterte Allgemeinverfügung, die ab Donnerstag bis zum 19. April gilt – Verlängerung möglich. Wie im gesamten Kreisgebiet werden auch in Neuenkirchen alle Gaststätten, viele Geschäfte und die Spielplätze geschlossen.

Zur Schließung von Restaurant gibt es landesweit bisher noch keine einheitliche Regelung. Die vier Landräte aus dem Münsterland und Münsters Oberbürgermeister haben am Dienstagabend allerdings für das Münsterland beschlossen, dass Restaurants und Cafés komplett geschlossen bleiben. Gaststätten können einen Lieferservice, Schnellrestaurants einen Drive-in anbieten.

„Die Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen“, heißt es in der Verfügung. Handwerker und Dienstleister hingegen dürfen weiter öffnen. Im Falle eines Optikers bedeutet das: Die kaputte Brille darf repariert, eine neue aber nicht verkauft werden. Oder beim Fahrradhändler: Der platte Reifen wird repariert, ein Fahrradhelm darf aber nicht verkauft werden. „In der Praxis ist das von Fall zu Fall sicherlich schwierig“, räumte Klausing ein. „Aber es geht bei allem eben darum, die Sozialkontakte zu reduzieren.“ Geschlossen werden auch Cafés - auch die in den Bäckereien. Der Verkauf der Backwaren geht in Bäckereien mit Café allerdings weiter.

Viele Ausnahmen

Es gibt viele Ausnahmen von der Schließungs-Anordnung. Geöffnet bleiben dürfen „Geschäfte der Grundversorgung“: Lebensmittelmärkte, der Wochenmarkt und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien, Tank- und Poststellen sowie der Großhandel. Ausgenommen von der Schließung sind außerdem Abhol- und Lieferdienste, Banken, Friseure und Reinigungen, Waschsalons und Baumärkte. All diese Geschäfte müssen aber dafür sorgen, dass ein Sicherheitsabstand der Kunden eingehalten werden kann – unter Umständen mit Einlasskontrollen. Warteschlagen sollen vermieden werden.

Mit der Verfügung wird auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen erlaubt (Ausnahme: Karfreitag und Ostern): Lebensmittel- und Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken und Großhändler dürfen sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen. Sie entscheiden selber, ob das notwendig ist.

Weiterhin untersagt sind Versammlungen aller Art – ob drinnen oder draußen. Auch Spiel- und Bolzplätze werden geschlossen, ebenso der Strand am Offlumer See. „Wir werden das vom Ordnungsamt im ganzen Gemeindegebiet kontrollieren“, sagte Klausing. Das Ordnungsamt arbeite dabei eng mit der Polizei zusammen. Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung stelle eine Straftat dar, sagte Klausing.

Mit der neuen Verfügung gilt auch eine Einschränkung bei den Beerdigungen auf den beiden Friedhöfen im Gemeindegebiet. Es wird angeordnet, dass nur noch maximal 20 Personen an einer Beerdigung teilnehmen dürfen. Alle Teilnehmer haben sich unter Angabe der Kontaktdaten (Datum, Uhrzeit, Nachname, Vorname, Telefonnummer) bei dem Bestattungsunternehmen registrieren zu lassen. Die Trauerfeier soll im Freien auf dem Friedhof stattfinden; ist dies nicht möglich, ist in der Kirche oder Trauerhalle ein Mindestabstand der Teilnehmer von zwei Metern zueinander einzuhalten.