Rheine

Auto am Friedhof aufgebrochen und Wohnhaus durchwühlt

Einbrecher stehlen Hausschlüssel aus geparktem Auto

Donnerstag, 10. Januar 2019 - 16:16 Uhr

von Newsdesk

Foto: Jens Keblat

Während eines Friedhofsbesuchs in Rheine-Eschendorf sind einem Ehepaar am Mittwochnachmittag aus ihrem verschlossenen Auto persönliche Papiere und die Schlüssel ihres Hauses in Steinfurt gestohlen worden. Damit haben sich die Täter dann unmittelbar Zugang zu dem Wohnhaus an der Graf-Ludwig-Straße in Steinfurt verschafft und dort alles durchwühlt. Dabei fanden sie Ringe und stahlen diese, teilte die Polizei mit.

Seitenscheibe zertrümmert

Das Steinfurter Ehepaar hatte seinen VW an der Jägerstraße am Friedhof Eschendorf geparkt und für nur kurze Zeit auf den Friedhof gegangen. Als sie um 15.30 Uhr zurückkehrten, erlebten sie eine böse Überraschung: Unbekannte Täter hatten eine Seitenscheibe des Autos zertrümmert und einen Rucksack aus dem Kofferraum gestohlen. Neben einem Portemonnaie befanden sich darin verschiedene persönliche Papiere und die Schlüssel ihres Hauses in Steinfurt.

Nichts Gutes ahnend, riefen die Betroffenen einen Nachbarn an, der an dem Gebäude nach dem Rechten sehen sollte. Der über einen Schlüssel für das Haus verfügende Nachbar hatte gleich beim Öffnen der Tür ein ungutes Gefühl. Als er hineintrat, sah er sofort mehrere offenstehende Schränke und Schubladen. Da er nicht wusste, ob noch Einbrecher im Haus sind, verließ er dieses. Die verständigte Polizei durchsuchte das Gebäude, konnte aber keine Einbrecher mehr antreffen.

Verdächtige Gestalten beobachtet

Parallel dazu meldet sich eine Zeugin, die um 16.10 Uhr an dem Haus zwei verdächtige Gestalten bemerkt hatte. Diese waren offenbar ins Haus gegangen. Einer hatte eine normale Statur und dunkle/braune Haare. Der andere war deutlich korpulenter und hatte ebenfalls braune Haare.

Die Polizei sucht Zeugen, die Hinweise zu den Diebstählen an der Jägerstraße in Rheine oder an der Graf-Ludwig-Straße in Steinfurt machen können, Telefon 05971/938-4215 oder 02551/15-4115. Da die Täter mit einem Fahrzeug unterwegs gewesen sein müssen, könnte es insbesondere hierzu Beobachtungen geben.

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