Rheine

Bürgermeister appelliert an Handel

Änderungen in der bisherigen Corona-Schutz-Verordnung

Dienstag, 31. März 2020 - 16:20 Uhr

von Newsdesk

Foto: picture alliance/dpa

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat mit Wirkung vom heutigen 31. März Änderungen in der bisherigen Corona-Schutz-Verordnung (CoronaSchVO) vorgenommen. Die darin enthaltenen zusätzlichen Regelungen und Klarstellungen sollen für Vereinheitlichung und Vereinfachung im täglichen Vollzug sorgen. Das teilte die Stadt Rheine am Dienstagnachmittag mit.

Die neue Verordnung, die laut Stadt Rheine auf der Internetseite www.rheine.de abgerufen werden kann, beinhaltet insbesondere folgende Regelungen:

  • Die Besuchsregelung für stationäre Gesundheits- und Pflegereinrichtungen beinhaltet nunmehr konkrete Vorgaben.

  • Die Beschränkung auf eine Fläche von 10 Quadratmetern zugänglicher Flächen je Kunde gilt ab sofort für alle in § 5 der Verordnung genannten Betriebe und Einrichtungen.

Aufgrund dieser Veränderung muss die Allgemeinverfügung der Stadt Rheine vom 25. März 2020 aufgehoben werden, weil diese eine deutlich stärkere Reduzierung auf 100 Quadratmeter zugänglicher Fläche je Kunde für Bau- und Gartenbaumärkte vorsah.

„Ich appelliere dringend an den Handel, unabhängig von den Vorgaben der CoronaSchVO sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstbeschränkung weiter an die bisherige Regelung von 100 qm je Person zu halten,“ wird Bürgermeister Peter Lüttmann in der Mitteilung zitiert. „Sie dient sowohl der Gesundheit der Besucherinnen und Besucher aber genauso der vielen Beschäftigten in den jeweiligen Unternehmen. Erfreulich ist, dass wir von einigen Unternehmen bereits positive Rückmeldungen erhalten haben, sich auch zukünftig an die engeren Vorgaben halten zu wollen,“ so Lüttmann weiter.

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