Grundschulen in Rheine nehmen Betrieb wieder auf

Grundschulen in Rheine nehmen Betrieb wieder auf

Ein (noch) leeres Klassenzimmer an einer Grundschule (Symbolfoto).

Der Schulbetrieb in Rheine wird nach einer Entscheidung des Schulministeriums für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen ab dem 22. Februar in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wieder aufgenommen. An den Grundschulen findet der Präsenzunterricht im täglichen Wechsel statt, teilte die Stadt am Mittwoch mit. An welchen Tagen hier eine Beschulung vor Ort erfolgt, werde den Familien direkt von der Schule mitgeteilt.

Zudem würden die Schulbetreuungsangebote in normalem Rahmen wieder angeboten. Alle Kinder, die regulär für die Schulbetreuung angemeldet sind, können diese daher im Nachmittagsbereich normal besuchen. Ein Verpflegungsangebot werde ebenfalls aufrecht gehalten. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an der Betreuung bestehe aber nicht.

Notfallbetreuung für die Tage des Distanzunterrichtes

Für die Tage des Distanzunterrichtes werde eine Notfallbetreuung für alle Kinder der Jahrgänge 1 bis 6 angeboten. Im Rahmen dieses Betreuungsangebotes bestehe die Möglichkeit, die schulischen Aufgaben vor Ort unter Beaufsichtigung zu erledigen. Die Betreuung im Vormittagsbereich beginne regelmäßig um 7.45 Uhr und ende um 11.30 Uhr. Abweichungen seien je nach Schule möglich. Kinder, die für eine reguläre Schulbetreuung angemeldet sind, könnten die Notbetreuung ebenfalls am Nachmittag wahrnehmen. Alle Eltern seien jedoch aufgerufen, ihre Kinder möglichst zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.

Anmeldungen erforderlich

Die Anmeldung zu allen Betreuungsangeboten erfolgt online unter www.rheine.de/Notbetreuung. Die Kinder müssen auch für die Betreuung nach dem Präsenzunterricht angemeldet werden. Für Rückfragen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Rheine außerdem per E-Mail unter Notbetreuung@rheine.de sowie per Telefonhotline unter 05971/939-579 zur Verfügung. Es sei weiterhin zu beachten, dass Anmeldungen für den Folgetag bis spätestens 12 Uhr täglich erfolgen müssen. Anmeldungen für montags seien jeweils bis spätestens freitags um 10 Uhr zu stellen. Sollte diese Anmeldefristen verpasst werden, könne die Betreuung erst einen Tag später erfolgen.