Rheine

Vorwurf von Willkür und Wettbewerbsverzerrung

Geschäfte bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen öffnen – aber manche auch ohne Größenbeschränkung

Donnerstag, 16. April 2020 - 18:49 Uhr

von Wolfgang Attermeyer

Foto: Sven Rapreger

Blick in eine verwaiste Rheiner Innenstadt: Nach fünf Wochen „Shutdown“ dürfen alle Geschäfte bis 800 Quadratmeter öffnen.

In der Rechtsverordnung des Landes NRW wird es im besten Fall auch weitere Einzelheiten zu den Öffnungen von Geschäften mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern geben – eine Festlegung, die der gelernte Jurist Peter Lüttmann „für rechtlich angreifbar“ hält. Offenbar habe man die Grenze zum großflächigen Einzelhandel laut Bauordnung als Maßstab genommen. Für Auto- und Fahrradhändler sowie Buchläden allerdings entfällt die Größenbeschränkung – sie dürfen ab Montag ebenfalls wieder öffnen. Unternehmensverbände beklagten am Donnerstag, dass die Politik mit einem beliebigen Grenzwert weiterhin für Wettbewerbsverzerrungen im Handel sorge. Grundsätzlich findet Lüttmann die Geschäftsöffnungen vertretbar, sofern die Hygienestandards beachtet werden. Das aber könne auch der Handel mit größerer Verkaufsfläche leisten. „Das ist nicht zu verstehen.“

„Willkürliche Grenze“

Susanne Schmidt, Vorsitzende des Rheiner Handelsvereins und Inhaberin von „Uhren Schmidt“, ist da gleicher Meinung. Sie spricht von einer „willkürlichen Grenze“, aber freut sich darauf, am Montag wieder öffnen zu dürfen. „Alle, die das dürfen, sind froh. Lieber so und mit gewissen Auflagen als gar nicht.“ Allerdings bemängelt sie auch, dass sie über die Vorgaben wenig wisse. Spuckschutz, Masken, Flächenmarkierung – was ist Pflicht? „Da sind wir verunsichert. Uns fehlt da eine genaue Ansage.“ Ihr bleibt nur, auf die Rechtsverordnung zu warten. Auch gebe es schon Überlegungen von Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, diese zu verkleinern.

Patrick Stürmer, Centermanager in der Emsgalerie, hat da wenig Hoffnung auf Erfolg. Das wolle das Land wohl unterbinden, sagte er. In der Emsgalerie betreffe die gezogene Grenze drei Geschäfte. „Wenn man das Ziel hat, Infektionen zu vermeiden und dazu Abstandsregelungen trifft, wären die auch von diesen Geschäften einzuhalten“, meinte Stürmer. „Was das mit Verkaufsfläche zu tun hat, ist mir nicht klar.“ Das wirke willkürlich und sei in seinen Augen „eine wettbewerbsverzerrende Maßnahme“. Gerade größere Geschäfte würden diese Vorgaben noch einfacher erfüllen. „Wir könnten uns dem anpassen, wenn man uns lässt.“ Dazu kommt die ungewisse Aussicht, ob man denn am 4. Mai wieder öffnen darf. Oder weiter warten muss.

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