Wettringen

Neue Verfügung: Einzelhandel geschlossen mit vielen Ausnahmen

Geschäfte der Grundversorgung bleiben weiterhin geöffnet

Mittwoch, 18. März 2020 - 18:57 Uhr

von Julian Lorenbeck

Foto: Rauen, MV-Archiv

Der Dorfplatz mit vielen Einzelhandelsgeschäften. Besonders Geschäfte der Grundversorgung bleiben weiter offen.

In Zeiten des Coronavirus sind die Veränderungen recht schnell. Am Montag erließ die Gemeinde eine erste „Allgemeinverfügung“. Diese ist am Donnerstag wieder außer Kraft und durch eine neue ersetzt. Diese gilt ab sofort und wie die alte Verfügung ebenfalls bis zum 19. April. Eine Verlängerung ist möglich.

Neu ist vor allem, dass viele Einzelhandelsgeschäfte schließen müssen („Die Verkaufsstellen des Einzelhandles sind zu schließen“). Geöffnet bleiben dürfen Lebensmittelmärkte, der Wochenmarkt, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen sowie Zeitungsverkauf. Ausgenommen von der Regelung sind auch Tierbedarfsmärkte, Gartenbaumärkte, Baumärkte, Banken, Abhol- und Lieferdienste, Friseure, Reinigungen, Waschsalons und der Großhandel.

Die Geschäfte haben aber Maßnahmen zu ergreifen, die zur Hygiene dienen und Warteschlangen vermeiden. Laut neuer Verfügung dürfen Lebensmittel- und Wochenmärkte, Apotheken, Abhol- und Lieferdienste sowie Geschäfte des Großhandels auch an Sonn- und Feiertagen öffnen (jeweils von 13 bis 18 Uhr). Ausgenommen sind Karfreitag, Ostersonntag und -montag. Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen. Das heißt, Fahrradhandel zum Beispiel ist derzeit untersagt, Fahrradreparaturen nicht.

Auflagen für Beerdigungen

Restaurants und Cafés müssen komplett geschlossen bleiben mit Ausnahme von Lieferservices und Drive-In-Angbeoten. Geschlossen sind auch alle Spiel- und Bolzplätze (auf öffentlichen und privaten Flächen).

Ein großer neuer Einschnitt ist auch die Auflagen für Beerdigungen. Sämtliche Teilnehmer haben sich unter Angabe der Kontaktdaten (Datum, Uhrzeit, Nachname, Vorname, Telefonnummer) bei dem Bestattungsunternehmen registrieren zu lassen. Die maximale Besucherzahl ist auf 20 Personen beschränkt. Die Trauerfreier soll außerdem im Freien auf dem Friedhof stattfinden. In einer Kirche oder Trauerhalle sei es nicht möglich, einen Mindestabstand von zwei Metern zueinander einzuhalten.

Untersagt bleiben alle Formen von Versammlungen, egal ob in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel. Ausgenommen sind unter anderem Blutspenden, die „der Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Blutprodukten dienen“, wie es in der Verfügung heißt.

Erweitert wurden in der neuen Verfügung dagegen die Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und die Maßnahmen für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe. „Es geht darum, die sozialen Kontakte weiter zurückzuführen und die Risiken weiter zu minimieren“, sagt Bürgermeister Berthold Bültgerds zur neuen Verfügung. „Es handelt sich um sinnvolle Schritte, so hart sie auch erscheinen mögen. Und ich merke auch, dass in der Bevölkerung Verständnis für diese Schritte da ist. Jetzt hoffen wir, dass sie nicht zu lange anhalten müssen und bald erste Erfolge eintreten.“

Absagen

Der Schützenverein Bilk-Haddorf sagt seine Ostermontagsversammlung am 13. April in der Schützenhalle Ohne erst einmal ab. Über einen Nachholtermin, unter anderem um auch die Offiziers-Posten für das Schützenfest zu versteigern, wird im Vorstand derzeit noch nachgedacht.

Der Vorstand des Schützenvereins Rothenberge informiert seine Mitglieder, dass die Hauptversammlung am 4. April im Saal Hagenhoff, der traditioneller Osterball am 11. April bei Hagenhoff und die Teilnahme am Sternenmarsch anlässlich des Jubiläums des Spielmannszuges Offlum am 2. Mai abgesagt sind. Über Nachholtermine und Ersatzveranstaltungen wird nach dem 19. April kurzfristig innerhalb des Vorstandes gesprochen. Diese werden wie gewohnt über die MV bekannt gegeben. Bei Rückfragen steht der Vorstand zur Verfügung.

Die Sprechstunden zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung des Betreuungsvereins des Caritasverbandes Rheine in der Sozialstation Wettringen wird aufgrund der aktuellen Lage bis auf Weiteres abgesagt.

Die Kirchen und Gemeinderäume der evangelischen Kirche sind geschlossen. Wann die Gemeindeveranstaltungen und die Gottesdienste wieder stattfinden können, kann jetzt noch nicht gesagt werden. Auch in der Karwoche oder zu Ostern werden keine Gottesdienste stattfinden. Ob die Konfirmationen am 3. und 10. Mai stattfinden können, ist zurzeit noch nicht absehbar. Auf der Homepage der evangelischen Gemeinde werden Gemeindemitglieder jeweils am Samstag auch eine Seite mit einem Gottesdienst (Gebete, Bibeltexte und Predigt) zum kommenden Sonntag finden können.

www.evgl-neuenkirchen-wettringen.de

Leserkommentare

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar verfassen zu können.