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Keine Turniere und Sportwochen vor dem 30. Juni

Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen beantwortet häufig gestellte Fragen zur Annullierung

Donnerstag, 22. April 2021 - 14:00 Uhr

von Newsdesk

Foto: picture alliance/dpa

Symbolbild

Die Meisterschafts-Saison 2020/21 im westfälischen Jugend- und Amateurfußball (Oberligen bis Kreisligen) ist seit Montag offiziell annuliert. Da die für eine sportliche Wertung erforderliche Anzahl an Spielen nicht mehr erreicht werden kann, wurde die Spielzeit ohne Auf- und Absteiger annulliert. Auf seiner Homepage stellte der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) Antworten auf die häufigsten Fragen der Vereine zusammen.

Können Vereine, die ihre Mannschaft in dieser Spielzeit zurückgezogen haben, dies noch einmal revidieren?

- Ein vorgezogenes Ende der Saison ändert hieran nichts, denn der Wortlaut des Paragraf 52 (Abs. 1) SpO/WDFV ist dahingehend eindeutig. Demnach gelten Mannschaften, die ab dem ersten Spieltag bis zur Beendigung der Runde vom Spielbetrieb zurückgezogen werden, als Absteiger. Folglich können sie in der neuen Saison nur in der nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen. Das gilt ebenfalls für zurückgezogene Mannschaften im Jugendbereich.

Was hat die Annullierung für die Mannschaften in der neuen Spielzeit für Folgen?

- Die Mannschaften im Männer-, Frauen- und Jugendbereich starten in der neuen Spielzeit in der für die Spielzeit 2020/21 qualifizierten oder gemeldeten Spielklasse.

Bleiben die wegen des Abbruchs in der vergangenen Spielzeit (2019/20) aufgestockten Staffelgrößen bestehen?

- Durch die Annullierung bleiben die Staffelgrößen grundsätzlich bestehen. Es kann zu Verkleinerungen in den Staffeln kommen, in denen Mannschaften zurückgezogen worden sind oder nicht mehr gemeldet werden. Um gleiche Staffelgrößen in einer Spielklasse zu erhalten, kann es Verschiebungen zwischen den Staffeln in einer Spielklasse zur neuen Spielzeit 2021/22 geben. Ferner kann auch noch ein Spielklassenverzicht erfolgen. Die finale Einteilung und Festlegung erfolgen durch die spielleitenden Stellen nach dem 30. Juni.

Wenn Vereine ihre Mannschaften zurückgezogen oder auf ihren Startplatz in einer Spielklasse in der nächsten Spielzeit verzichten, rückt dann eine Mannschaft nach?

- Da es aufgrund der Annullierung keine Auf- und Abstiege gibt, können die aufgrund von Zurückziehungen oder durch Verzicht freiwerdenden Staffelplätze nicht durch aufrückende Mannschaften nachbesetzt werden.

Können Vereine noch ihre Mannschaften im Seniorenbereich zurückziehen, um in der nächsten Spielzeit in der nächsttieferen Spielklasse zu starten?

- In Anlehnung an die bestehenden Regelungen in Paragraf 52 (Abs. 5) Spielordnung/WDFV können die Vereine ihre Mannschaften bis zum 30. Juni noch zurückziehen. Die zurückgezogenen Mannschaften starten in der nächsttieferen Spielklasse in der Spielzeit 2021/22. Für den überkreislichen Jugendspielbetrieb wird der Verbands-Jugend-Ausschuss ebenfalls den 30. Juni für den Spielklassenverzicht festlegen.

Wie sieht es mit persönlichen Sperren nach (Rote Karte und Gelb/Rote Karte) aus? Gelten diese weiterhin oder verfallen sie bzw. werden evtl. gelöscht?

- Die persönlichen Sperren bleiben bestehen. Im Männer- und Frauenbereich behalten noch nicht abgeleistete Spieltags-Sperren ihre Gültigkeit und müssen in der kommenden Spielzeit abgeleistet werden. Die Ausnahme bilden Spielsperren nach fünfter Gelber Karte, die zum Ende der Saison gelöscht werden. Im Jugendbereich erlöschen die Sperren nach Ende der Sperrzeit, das heißt, wenn die Anzahl der Wochen bzgl. der Sperre abgelaufen ist, – unabhängig von Abbruch oder Ende der Saison – ist der/die Jugendspieler/innen wieder spielberechtigt.

Wie ist die Wechselperiode geregelt?

- Die Wechselperiode wird wie gewohnt nach den aktuellen Regelungen vorgenommen. Die wechselwilligen Spielerinnen und Spieler müssen sich bis zum 30. Juni bei ihrem aktuellen Verein abgemeldet haben. In der Spielzeit 2020/21 wird auch der Zeitraum zwischen dem ersten aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesetzten Spiel bis zur behördlichen Wiederfreigabe des Spielbetriebs bei der Berechnung des sechsmonatigen Nichteinsatzes von Spielerinnen und Spielern nicht berücksichtigt. Damit wird der Zeitraum seit dem 2. November 2020 bis zur behördlichen Wiederfreigabe des Spielbetriebs nicht angerechnet.

Wann gibt es den Rahmenterminplan und weitere Informationen zur neuen Saison?

- Die spielleitenden Stellen werden nun die Planungen für die kommende Saison aufnehmen und die jeweils geltenden behördlichen Regelungen berücksichtigen. Anschließend werden die Vereine über alle weiteren Entscheidungen informiert. Die spielleitenden Stellen werden einen Rahmenterminkalender für die kommende Spielzeit erstellen. Letztendlich wird auch der Beginn der neuen Spielzeit von der behördlichen Verfügungslage abhängig sein. Diesen Umstand werden die spielleitenden Stellen bei der Planung berücksichtigen. Im Vorfeld der neuen Saison werden neue Durchführungsbestimmungen veröffentlicht, in denen alle Details bekanntgegeben werden.

Was hat die Saisonannullierung für die Jugendteams für Folgen?

- Die überkreislichen Mannschaften behalten in ihrer jeweiligen Altersklasse – bis auf Zurückziehungen oder bei Spielklassenverzicht – ihre Spielklasse. Auf Kreiseben hängt die Einteilung vom jeweiligen Spielmodell des Kreises in den unterschiedlichen Altersklassen ab (z. B. Hin- und Rückrunde oder zweigeteilte Saison mit Qualifikations- und Meisterrunde). Ferner sind durch die Kreis-Jugend-Ausschüsse zudem vor der Planung die Mannschaftsmeldungen der neuen Spielzeit auszuwerten.

Wie ist der Wechsel bei den Altersstufen geplant?

- Der Wechsel in die nächste Altersklasse erfolgt automatisch mit dem Beginn der neuen Spielzeit im Jugendfußball am 1. August.

Wann kann wieder trainiert werden?

- Für das Training sind die geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte maßgebend. Je nach Infektionsgeschehen kann es zu Änderungen der Verordnungen und Verfügungen kommen.

Was, wenn Kreise oder kreisfreie Städte ihre Sportanlagen nicht freigeben?

- Diese Entscheidung obliegt ausschließlich den Behörden vor Ort und orientiert sich an der geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Was passiert mit den ganzen Turnieren/Sportwochen, die sonst immer in der Sommerzeit stattfinden?

- Die Durchführung der Vereinsturniere ist von der geltenden Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und den Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte abhängig. Wenn die behördliche Erlaubnis für diese Veranstaltungen vorliegt, werden der FLVW und die Kreise auch kurzfristig die erforderliche Turniergenehmigung erteilen – allerdings nicht vor dem 30. Juni. www.flvw.de

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