Immobilien

Keiner darf frieren: Vermieter müssen bald Heizung anstellen

Immobilien

Dienstag, 19. September 2017 - 15:26 Uhr

von dpa

Frieren in der eigenen Wohnung? Das darf während der Heizsaison nicht sein. Foto: Ole Spata/dpa

München (dpa/tmn) - Manch einer friert jetzt schon in der Wohnung - und hat Pech, wenn er die Heizung aufdreht. Es bleibt kalt. Denn die Vermieter können sich nach der allgemeinen Heizsaison richten. Für diese gelten allerdings gewisse Regeln.

Vermieter müssen bald wieder die Heizung anstellen. Denn die Heizsaison beginnt, erklärt der Mieterverein München. Ist im Vertrag nichts geregelt, wird als Heizperiode allgemein die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April angesehen.

In dieser Zeit muss es möglich sein, dass in der Wohnung tagsüber Temperaturen von 20 bis 22 Grad erreicht werden. Nachts reichen nach der Nachtabsenkung Temperaturen von 18 Grad aus.

Die Temperatur der Warmwasserversorgung darf allerdings nicht abgesenkt werden. Warmes Wasser muss es rund um die Uhr geben. Hier wird in Bad und Küche eine Wassertemperatur von 45 Grad als üblich angesehen. Auch darf es nicht zu lange dauern, bis das warme Wasser kommt - spätestens nach zehn Sekunden sollte man warm duschen können.

Leserkommentare

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar verfassen zu können.