Immobilien

Markise nicht ohne Zustimmung anbringen

Dienstag, 23. Juni 2020 - 05:17 Uhr

von dpa

Eine Markise schützt vor zu viel Sonne. Ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen Mieter sie aber nicht anbringen. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

München (dpa/tmn) - Urlaub auf Balkonien - das kann schön sein. Allerdings nicht, wenn die Sonne zu sehr brennt. Dann wird es Zeit für einen Sonnenschutz. Doch was ist in der Mietwohnung erlaubt?

Auf Balkon oder Terrasse dürfen Mieter einen Sonnenschutz installieren. Wer nicht genug Platz für einen Sonnenschirm hat, darf aber nicht einfach eine Markise anbringen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Bayern hin.

Der Grund: Eine Markise muss an der Wand verschraubt werden. Damit ist das Anbringen schon eine bauliche Veränderung. Und dafür ist grundsätzlich immer die Zustimmung des Vermieters nötig.

Allerdings darf der Vermieter nicht ohne Weiteres die Genehmigung verweigern. Denn der Mieter hat gegenüber dem Vermieter ein Recht auf vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch. Beeinträchtigt ein Sonnenschirm den üblichen Wohngebrauch, kann eine Markise also durchaus zulässig sein.

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