Immobilien

Mieter darf entscheiden, ob Fotos der Wohnung gemacht werden

Freitag, 26. Juni 2020 - 12:26 Uhr

von dpa

Vermieter, Verwalter oder Makler drängen oft darauf, Fotos in der Wohnung zu machen, damit sie die Bilder potenziellen Kaufinteressenten oder Nachmietern präsentieren können. Doch während der Mietzeit ist der Mieter der alleinige Besitzer der Wohnung. Foto: Tobias Hase/dpa

Berlin (dpa/tmn) - Ob in Maklerexposés, Kauf- oder Miet-Anzeigen: Fotos sollen potenziellen Interessenten ein anschauliches Bild der Wohnung oder des Hauses liefern. Doch müssen Mieter einen Fototermin hinnehmen?

Keiner darf Fotos von der Wohnung eines Mieters gegen dessen Willen machen. Denn der Mieter allein entscheidet, was und von wem in seinem Haus oder seiner Wohnung fotografiert werden darf. Darauf macht der Deutsche Mieterbund (DMB) aufmerksam.

Zwar drängen Vermieter, Verwalter oder Makler oft darauf, Fotos in der Wohnung oder im Haus zu machen, damit sie die Bilder potenziellen Kaufinteressenten oder Nachmietern präsentieren können. Doch während der Mietzeit ist der Mieter der alleinige Besitzer der Wohnung. Damit hat er das alleinige Entscheidungsrecht, urteilten laut DMB mehrere Gerichte, etwa das Landgericht Frankenthal (Az.: 2 S 218/09).

Mieter haben das Recht auf ihrer Seite, erklärt der DMB und verweist auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgericht (BvR 2285/03). Zudem ist ihre Privatsphäre im Grundgesetz geschützt. Deshalb sollten Mieter sich auch nicht von Drohungen des Vermieters oder Maklers einschüchtern lassen - etwa auf Schadenersatz oder Kündigung.

Zumal beim Fotografieren nie ausgeschlossen werden kann, dass der Vermieter - gewollt oder ungewollt - dabei auch Teile der Lebensart der Mieter aufnehme - etwa die Einrichtung der Wohnung, den Lebensstils oder sonstige der Intimsphäre zuzurechnenden Einzelheiten. Das müssen sich Mieter laut DMB aber nicht gefallen lassen. Da dies ein erheblicher Eingriff in ihre Privatsphäre wäre.

© dpa-infocom, dpa:200619-99-485672/3

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