NRW

OVG lehnt Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen ab

Donnerstag, 22. April 2021 - 15:00 Uhr

von dpa

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild

Münster (dpa/lnw) - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat einen Eilantrag von Schülern gegen die Testpflicht an Schulen abgelehnt. Nach Auffassung des 13. Senat ist die vom Land vorgegebene Pflicht beim derzeitigen Stand des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie wohl eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme, wie das OVG in einer Mitteilung am Donnerstag ausführt. Besonders vor dem Hintergrund der erhöhten Infektionsgefahr durch das Auftreten der leichter übertragbaren Virusvarianten. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 559/21.NE).

Die Antragsteller aus Bedburg (Rhein-Erft-Kreis) sehen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Die Schüler aus der 6. und 8. Klasse beklagen, dass der Antigentest zu komplex und die Aussagekraft zu gering sei. Außerdem befürchten sie eine Stigmatisierung, sollten sie positiv getestet werden.

Dieser Sicht folgt das OVG nicht. Die Selbsttest sind laut Mitteilung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen. Gesundheitliche Risiken durch die Inhaltsstoffe können die Richter nicht erkennen. Außerdem müssen die Schüler nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen. Die Coronabetreuungsverordnung sehe als Alternative die Vorlage eines höchstens 48 Stunden alten negativen Tests vor.

Schüler, die keinen negativen Nachweis vorweisen können und einen Corona-Test verweigern, müssen nach Vorgaben des Landes vom Unterricht ausgeschlossen werden. Dagegen waren zahlreiche Schüler in Vertretung ihrer Eltern und eine Schule mit Eilanträgen vor das OVG gezogen. Das Gericht hatte von einer Klagewelle gesprochen. Bis zum Donnerstag lagen in Münster rund 80 Eilanträge von Schülern aus ganz NRW vor.

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