Immobilien

Sandkasten im Garten darf andere Mieter nicht zu sehr stören

Montag, 23. März 2020 - 05:06 Uhr

von dpa

Das Aufstellen von Rutschen oder Sandkästen gehöre nach einem Urteil des Amtsgerichts Kerpen zum normalen Gebrauch der Mietsache. Foto: Friso Gentsch/dpa

Berlin (dpa/tmn) - Für Mieter mit Kindern ist ein Gemeinschaftsgarten eine praktische Sache. Sandkasten und Rutsche können sie gleich vor der Wohnung aufstellen. Aber dürfen sie das auch?

manche Mieter stellen Spielgeräte auch im Gemeinschaftsgarten auf. Ob das ohne Absprache mit dem Vermieter erlaubt ist, hängt davon ab, um was für ein Spielgerät es sich handelt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Nutzen alle Mieter eines Mehrfamilienhauses gemeinsam einen Garten, können mobile Spielgeräte ohne Zustimmung des Vermieters aufgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Garten nach Art und Größe eine solche Nutzung zulässt und die anderen Mieter den Garten weiterhin ungestört nutzen können. Das Aufstellen von Rutschen oder Sandkästen gehöre nach einem Urteil des Amtsgerichts Kerpen zum normalen Gebrauch der Mietsache und ist nur dann untersagt, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist (Az.: 20 C 443/01).

Anders verhält es sich bei fest verankerten oder einbetonierten Geräten, die sich nicht jederzeit wieder entfernen lassen. Für die Installation dieser Geräte benötigen Mieter nach Angaben von Haus & Grund regelmäßig die Zustimmung des Vermieters.

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