Stadt sucht freiwillige Wahlhelfer

Stadt sucht freiwillige Wahlhelfer

Am Sonntag, 13. September, finden in Nordrhein-Westfalen und somit auch in Rheine die Kommunalwahlen statt. In der Stadt wird zeitgleich der Integrationsrat gewählt. Für den Fall, dass am 13. September ein Kandidat (Bürgermeister- und/oder Landratswahl) nicht die erforderliche Mehrheit auf sich vereinigt, findet am Sonntag, 27. September, die erforderliche Stichwahl statt.

500 Ehrenamtliche im Einsatz

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen ist die Stadt Rheine auf eine Vielzahl von ehrenamtlichen Wahlhelfern angewiesen. In Rheine werden am Wahltag knapp 500 Ehrenamtliche im Einsatz sein. Viele Personen melden sich freiwillig dafür, einige sind sogar schon seit vielen Jahren dabei.

Im Stadtgebiet werden insgesamt 49 Urnenwahllokale eingerichtet. Für jedes Wahllokal wird ein Wahlvorstand berufen, der aus dem Wahlvorsteher, seiner Stellvertretung und acht Beisitzern besteht.

„Die Gesundheit aller Wahlhelfer liegt uns am Herzen. Die Stadt Rheine wird angesichts der Corona-Pandemie alle Maßnahmen zu einem bestmöglichen Schutz aller Mitwirkenden ergreifen“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

Verantwortungsvolle Aufgabe

Wahlhelfer übernehmen nach Auskunft der Stadt eine interessante und verantwortungsvolle Aufgabe am Wahltag. Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. „Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen“, teilte die Stadt mit. Als kleines Dankeschön für den ehrenamtlichen Einsatz wird ein so genanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro gezahlt.

Die Stadtverwaltung Rheine sucht daher wahlberechtigte Bürger, die bereit sind, im Wahllokal mitzuarbeiten. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie Unionsbürger, die am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet ihre Wohnung haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht gemäß § 8 des Kommunalwahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Interessierte Bürger können sich bequem über ein Online-Formular, welches über www.rheine.de/bewerbungwahlhelfer oder den hier gezeigten QR-Code abrufbar ist, bewerben.

Für Fragen steht das Wahlamt der Stadt Rheine per E-Mail an wahlamt@rheine.de oder unter Telefon 05971/939-137 zur Verfügung.