Immobilien

Wann Verbraucher Sofas reklamieren können

Dienstag, 19. November 2019 - 12:16 Uhr

von dpa

Falten im Sofabezug sind in der Regel kein Grund zur Beanstandung des Möbelstücks. Foto: Ina Fassbender/dpa-tmn

Rostock (dpa/tmn) - Optische Mängel am neuen Möbel sind nicht immer ein Reklamationsgrund. Es besteht ein feiner Unterschied zwischen fehlerhaften Produkten und warentypischen Eigenschaften.

Das neue Sofa hat einen Riss im Bezug, das Polster des Sessels wirft Falten: Beides ist ärgerlich, doch ein Reklamationsgrund ist nur einer dieser Fälle. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern erklärt die Rechte von Möbelkäufern:

Ist der Bezug eingerissen, ist das Möbelstück fehlerhaft. Käufer haben in dem Fall gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Das heißt: Der Händler muss das Möbel reparieren oder ein neues liefern.

Bei Sesseln oder Sofas mit nicht straff gespannten Polstern können Kuhlen in der Sitzfläche oder Falten im Bezug auftreten. Das müssen Verbraucher aber in der Regel hinnehmen, da es sich um Eigenschaften handelt, die warentypisch sind. Auch Sitzspiegel, das sind glänzende Flächen auf der Sitzfläche, oder Knötchen im Stoff, die nach einiger Zeit auftreten können, sind meist kein Grund zur Beanstandung.

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