Immobilien

Was Mieter beim Musizieren beachten müssen

Montag, 14. Januar 2019 - 10:15 Uhr

von Von Sabine Meuter, dpa

Wer in seiner Wohnung unterrichten will, sollte sich absichern und Musizierzeiten im Mietvertrag aufnehmen lassen. Foto: Florian Schuh

Frankfurt (dpa/tmn) - Hausmusik muss in gewissen Grenzen als übliche Freizeitbeschäftigung möglich sein - so urteilte zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH). Doch was bedeutet die Entscheidung im Alltag konkret?

Klavier, Trompete oder Akkordeon: Für den einen Menschen erzeugen sie fröhliche, engelsgleiche Töne, für den anderen ist die Musik einfach nur nervige Lärmbelästigung.

Wenn Nachbarn ein Instrument spielen oder Hausmusik machen, sorgt dies immer wieder für Streit - manche Fälle landen sogar vor Gericht. Grundsätzlich gilt: Ein komplettes Verbot, zu Hause zu musizieren, ist unzulässig. In gewissen Grenzen muss Hausmusik als übliche Freizeitbeschäftigung möglich sein, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 143/17).

Maßstab sei der verständige Durchschnittsmensch. Was das bedeutet, erklärt Helena Klinger vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland: Besonders sensible Personen könnten „sich nicht auf ihre besondere Empfindlichkeit berufen, solange ein gesunder Mensch die Geräuschkulisse als normal empfindet“.

Eine Frage des Umfelds

Neben objektiven Maßstäben sollten Nachbarn sich an gesellschaftliche Gegebenheiten anpassen. „Das Musizieren ist in Wohnvierteln üblich und daher auch zu dulden“, erklärt Klinger. Insbesondere, wenn sich Musiker bei Lautstärke, Zeitraum und Zeitpunkt an den Lebensumständen und Bedürfnissen anderer Hausbewohner orientieren.

Wie viel Musik erlaubt ist, hängt auch vom Umfeld ab: „In einer Seniorenwohnwohnanlage gelten andere Grundsätze als etwa in einem Haus mit vielen jungen Leuten“, erklärt Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland IVD. Solange Musiker in Zimmerlautstärke spielen, dürfte Nachbarn dies nicht stören.

Ruhezeiten beachten

Wenn Mieter lauter musizieren, müssen sie die Bestimmungen in ihrem Mietvertrag oder in der Hausordnung beachten, gibt Engel-Lindner zu bedenken. Dort steht auch, welche Ruhezeiten sie einhalten müssen - üblicherweise ist dies zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie zwischen 13.00 und 15.00 Uhr mittags und oft auch sonntags der Fall.

„Die meisten Gerichte halten das Musizieren für zwei bis drei Stunden täglich für zumutbar“, erklärt Engel-Lindner. Eine einheitliche Rechtsprechung existiert dazu nicht, es komme immer auf den Einzelfall an. Da könnte etwa auch der bauliche Abstand der Wohnungen zueinander oder die Hellhörigkeit der Räume eine Rolle spielen, erklärt Klinger.

Spielzeit abhängig vom Instrument

Wie lange jemand musizieren darf, hängt aber auch vom Instrument ab: Nach einem Beschluss des Landgerichts Freiburg ist etwa Schlagzeug-Spielen je eine Stunde vormittags und nachmittags erlaubt (Az.: 4 T 20/03). Und nach 19.00 Uhr ganz zu unterlassen, befand das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 13 S 5296/90). Während ein Akkordeon nach einem Urteil des Landgerichts Kleve täglich 90 Minuten gespielt werden darf (Az.: 6 S 70/90).

„Die meisten Gerichtsentscheidungen gibt es zum Klavierspiel“, berichtet Engel-Lindner. Die Bandbreite, wie lange Musiker in ihrer Wohnung Klavier spielen dürfen, reiche von eineinhalb bis drei Stunden pro Tag. Meistens dürfen sie nur wochentags bis 20.00 Uhr beziehungsweise an Sonn- und Feiertagen bis 19.00 Uhr spielen, erklärt Engel-Lindner. Oft steht in der Hausordnung auch noch eine Mittagsruhe, die Bewohner zwischen 13.00 und 15.00 Uhr einhalten müssen.

Berufsmusiker sollten sich absichern

Für Berufsmusiker und Hobby-Musiker gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Berufsmusiker sollten sich aber absichern und Vereinbarungen zur Musizierzeit im Mietvertrag aufnehmen lassen, rät Rolf Janßen vom Mieterschutzverein Frankfurt am Main. Will ein Musiker in seiner Wohnung Unterricht geben, kann dies in bestimmten Grenzen zulässig sein - wenn es sich etwa um sechs bis sieben Stunden wöchentlich handelt, urteilte das Amtsgericht Freiburg (Az.: 10 C 2250/90).

Will ein Musikliebhaber in seiner Wohnung ein Klavier aufstellen und nutzen, dann spricht in der Regel nichts dagegen - sofern die Statik des Gebäude dies aushält. „Klaviere wiegen bis zu 300 Kilogramm, Flügel sind bis zu 600 Kilogramm schwer“, erklärt Engel-Lindner.

Instrumente stumm schalten

Um Ärger zu vermeiden, können Musiker Tricks anwenden: Geige etwa mit einem Tonwolf üben, bei der Trompete einen Dämpfer verwenden oder andere Techniken wählen. „Es gibt heutzutage verschiedene Systeme, mit denen ein Musiker ein Klavier bei Bedarf stummschalten kann und sein eigenes Spiel über Kopfhörer wahrnimmt“, erklärt Engel-Lindner. Damit können Musiker zu jeder Tages- und Nachtzeit spielen.

Grundsätzlich sollten Nachbarn Rücksicht nehmen und bei Verdruss erstmal ein konstruktives Gespräch suchen. „Bestenfalls ist der lärmende Mieter seinerseits proaktiv und geht vor den ersten Beschwerden auf seine Nachbarn zu“, empfiehlt Klinger. Gemeinsam lassen sich dann oft leichter Kompromisse finden.

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