Welche Versicherungen bei Sturmschäden zahlen

Welche Versicherungen bei Sturmschäden zahlen

Bei einem Sturm werden Häuser mitunter von umfallenden Bäumen getroffen. Für Schäden kommt in der Regel die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung auf. Foto: -/Stadt Papenburg/dpa

Berlin (dpa/tmn) - Sturmtief „Sabine“ hat vielerorts Schäden angerichtet. Die wichtigste Frage für Betroffene: Springt die Versicherung jetzt ein?

Fehlende Dachziegel am Haus, Blechschäden am Auto: Orkan „Sabine“ hat deutliche Spuren hinterlassen. Die gute Nachricht: Die meisten Sturmschäden sind versichert, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg. Doch Hauseigentümer brauchen für manche Schäden Extra-Schutz.

Grundsätzlich gilt: Hausrat- und Wohngebäudeversicherung kommen laut BdV meist für Schäden auf, die etwa durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser oder Sturm und Hagel entstanden sind.

Voraussetzung bei Windschäden ist, dass der Sturm tatsächlich die Schadensursache bildet. Mindestens muss hierfür Windstärke acht geherrscht haben. Den Nachweis dafür muss im Zweifel der Versicherte erbringen. Beim Orkantief „Sabine“ dürfte dies aber allein durch die Berichterstattung in den Medien einfach sein.

Wichtig zu beachten: Für Schäden, die durch Starkregen oder Überschwemmungen verursacht wurden, reicht der Versicherungsschutz oft nicht. Dafür ist in der Regel eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Naturgefahren nötig. Als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudepolice wird die sogenannte Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Sie deckt auch Schäden ab, die durch Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Rückstau, aber auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch entstanden sind.

Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherungsschutz übernimmt nach einem Unwetter die Kosten für die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden. Sie zahlt auch für die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes, den eventuellen Abriss sowie Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Versichert werden können darüber hinaus die Kosten für eine alternative Unterkunft beziehungsweise Mietausfälle, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein.

Betroffene müssen sich möglichst schnell an die Versicherung wenden. Hilfreich ist es, Fotos oder Videos zu machen und eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände zu erstellen. Wichtig zu beachten: Versicherte sind verpflichtet, den Schaden nicht unnötig größer werden zu lassen. Wer zum Beispiel sein Dach notdürftig abdecken muss, sollte das unbedingt mit dem Versicherer absprechen, rät der BdV. Denn meist werden die Schäden noch begutachtet.

Auch von Hagel und Unwetter betroffene Autobesitzer sollten einen Schaden fotografieren - am besten aus möglichst vielen Perspektiven. Zudem müssen sie zeitnah die Versicherung informieren. Für Hagelschäden kommt eine Teilkaskoversicherung in der Regel auf, erklärt der GDV. Das sei auch bei Schäden nach Stürmen, Blitzen oder Überschwemmung der Fall.

Die Teilkasko zahlt abhängig von den Vertragsbedingungen und der Höhe des Schadens eine Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert. Die jeweils vereinbarte Selbstbeteiligung müssen die Autofahrer im Schadenfall allerdings immer bezahlen.

Wichtig: Weiteren Schaden müssen Autofahrer reduzieren. Das heißt beispielsweise: Ist eine Scheibe zu Bruch gegangen ist, sollten die Besitzer die Front- oder Seitenscheiben mit Folie abkleben, damit kein Wasser eindringen kann.