Kreis Steinfurt

Ab Samstag nächtliche Ausgangsbeschränkungen auch im Kreis Steinfurt

Bundes-Notbremse mit Auswirkungen auf private Treffen, Schulen und Einzelhandel

Samstag, 24. April 2021 - 05:00 Uhr

von Newsdesk

Foto: dpa

Symbolbild

Im Kreis Steinfurt gelten ab Samstag, 24. April, Ausgangsbeschränkungen in den Abend- und Nachtstunden. Rechtliche Grundlage hierfür sind die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes, die am Freitag in Kraft getreten sind. Die sogenannte „Bundes-Notbremse“ wird sich auch auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Steinfurt auswirken. Maßstab ist der Inzidenz-Wert, also die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche. Am Freitag lag der Inzidenzwert im Kreis Steinfurt bei 138.

Die „Notbremse“ tritt in Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Bei kreisangehörigen Kommunen gilt der Wert des gesamten Kreises. Private Treffen sind dann auf die Angehörigen eines Hausstandes plus maximal einer weiteren Person (ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren) beschränkt. Neu ist, dass die Kontaktbeschränkungen nun auch für den privaten Raum, also die eigene Wohnung, gelten.

  • Im Bereich der Schulen gilt: Bei einer Inzidenz bis 165 findet Wechselunterricht mit zwei wöchentlichen Tests statt, ab einer Inzidenz von 165 gibt es Distanzunterricht mit Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen.

  • Ab einer Inzidenz von 100 gelten Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr. In dieser Zeit darf die eigene Wohnung/das eigene Grundstück nicht verlassen werden. Ausnahmen sind möglich bei Notfällen, für den Weg zum Beruf und zum „Gassi gehen“ mit dem Hund.

  • Bis 24 Uhr sind Spaziergänge oder Joggen erlaubt, allerdings nur alleine.

  • Ab einem Inzidenz-Wert von 100 sind ebenfalls nicht-medizinische körpernahe Dienstleistungen (Nagelpflege, Tattoostudio) verboten. Erlaubt bleiben medizinische/therapeutische/seelsorgerische Dienstleistungen, Friseure und Fußpflege mit einer Pflicht zum Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske. Für Friseure und Fußpflege ist zusätzlich ein negativer Test notwendig.

  • Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, Abholung von Speisen und der Lieferdienst bleiben möglich.

  • Der Einzelhandel des täglichen Bedarfs bleibt geöffnet. Dazu zählen der Lebensmittelhandel, Drogerien und Reformhäuser, Apotheken, Babyfachmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte und Tierbedarfsmärkte. Für den weiteren Einzelhandel gilt bis zu einer Inzidenz von 150 „Terminshopping - Click&Meet mit negativem Testergebnis“, bei einer Inzidenz ab 150 muss er schließen.

  • Individualsport mit maximal zwei Personen oder Mitgliedern des eigenen Haushalts darf weiter betrieben werden, kontaktloser Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ebenfalls.

  • In Bezug auf sein Angebot im Busverkehr berichtet die Regionalverkehr Münsterland GmbH, dass aufgrund der Pandemie ohnehin nur noch wenige Fahrten kurz nach 22 Uhr absolviert würden. Um insbesondere berufstätigen Fahrgästen auch weiterhin Fahrtmöglichkeiten anzubieten, werde der aktuell geltende Fahrplan nach 22 Uhr in Abstimmung mit ZVM Bus und den Stadtwerken Münster unverändert fortgeführt.

Die Regelungen sollen aktuell bis Ende Juni bestehen bleiben.

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