Kreis Steinfurt

Gesuchter meldet sich bei Polizei

Nach Öffentlichkeitsfahndung

Mittwoch, 24. Mai 2023 - 16:29 Uhr

von Joel Hunold

Foto: Jens Keblat

Ein Mann, der im Februar 2022 im Gefängnis saß, wird per Fahndungsfoto gesucht für ein Verbrechen, das im Februar 2022 passiert ist– und das er zumindest laut eigener Aussage gar nicht begangen haben kann.

Zunächst zu den Fakten: Am 4. Februar 2022 soll ein unbekannter Mann eine Frau in Ochtrup zwischen 19.10 Uhr und 20.40 Uhr vergewaltigt haben. Die beiden kannten sich aus dem Internet, lernten sich auf einer Online-Plattform kennen. Das bestätigte am Dienstag ein Polizeisprecher.

Fahndungsbild wird zurückgenommen

Am Dienstagmittag veröffentlicht die Polizei ein Fahndungsbild eines Mannes. Dieser stehe im dringenden Tatverdacht der Vergewaltigung, so die Polizei. Doch nur wenige Stunden später löschte die Polizei das Bild sowie den Fahndungsaufruf. Am Mittwoch folgte eine offizielle Mitteilung, dass der Fahndungsaufruf zurückgenommen wurde.

Denn zwischenzeitlich hatte sich ebenjener Mann, der auf dem Bild dargestellt war, bei der Polizei gemeldet. Gemeldet – nicht gestellt. Denn die Vergewaltigung könne er nicht begangenen haben, da er zu der Zeit in einem Hochsicherheitsgefängnis saß. Das behauptete er zumindest.

Der Fall wirft Fragen auf: Wie kann es der Polizei nicht aufgefallen sein, dass jemand, den sie per Öffentlichkeitsfahndung suchen, schonmal im Gefängnis saß?

„Es wird geprüft“

Vorweg: Noch ist nicht klar, ob der Mann mit Blick auf die Vergewaltigung völlig unschuldig ist. „Es wird geprüft, ob und in welcher Form die Person etwas damit zu tun hatte“, sagt Polizeisprecher Tobias Bremmer von der Kreispolizeibehörde Steinfurt. Der Mann wurde laut Bremmer am Dienstag, nachdem er sich selbst bei der Polizei gemeldet hatte, vernommen. Danach durfte er wieder gehen. Warum er damals im Gefängnis saß, ist nicht bekannt. Weitere Ermittlungen zu dem Mann sowie zur Vergewaltigung laufen aktuell.

Automatische Bilderkennung erkennt Mann nicht

„Wir wussten ja nicht, wer auf dem Bild dargestellt ist“, erläutert Bremmer, warum die Polizei das Fahndungsfoto veröffentlicht hat. Im Laufe der Ermittlungen zur Vergewaltigung in Ochtrup sei der Polizei das Bild des Mannes zugespielt worden. Warum und von wem – dazu machte Bremmer aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben. Ansonsten habe es bisher so gut wie keine Anhaltspunkte oder mögliche Hinweise auf den Täter gegeben, weder Namen, noch Fingerabdrücke oder eine Adresse – nur das Bild.

Das Landeskriminalamt habe laut Bremmer zudem das Fahndungsbild mit einer automatischen Bilderkennungssoftware mit der polizeilichen Datenbank abgeglichen. Dabei sei nicht aufgefallen, dass der Mann auf dem Bild aus seiner Gefängniszeit eigentlich polizeibekannt sein sollte.

Bremmer weist zudem auf die hohen Anforderungen an die Veröffentlichung von Fahndungsfotos hin. Dafür ist stets ein richterlicher Beschluss erforderlich, der in diesem Fall am Amtsgericht Münster ausgestellt wurde. „Der Richter stimmt nur zu, wenn die Polizei alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat“, so Bremmer. Das müsse hier also der Fall gewesen sein, schlussfolgert er.

Leserkommentare

Die Kommentarfunktionalität ist um diese Uhrzeit deaktiviert.