Kreis Steinfurt

Gesundheitsministerium: Notbremse greift schon Dienstag

Im Kreis Steinfurt gilt die Testoption

Montag, 29. März 2021 - 17:29 Uhr

von Newsdesk

Foto: dpa

Das Landesgesundheitsministerium hat für den Kreis Steinfurt ab dem morgigen Dienstag die Corona-Notbremse angeordnet. Damit gelten die inzidenzbedingten Einschränkungen früher als angenommen. Der Kreis Steinfurt hat sich für eine Testoption entschieden. Der Antrag wurde am Montag vom zuständigen Ministerium genehmigt. Damit dürfen auch „nicht-privilegierte“ Händler weiterhin „Click&Meet“, also das Einkaufen mit Terminvereinbarung, anbieten. Auch Dienstleistungen wie Kosmetik, Nagelstudios oder Massagen sind damit weiterhin möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde einen tagesaktuellen, negativen Coronaschnelltest vorweisen kann. Museen, Kunstausstellungen usw. können ebenfalls mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden.

Einkaufs-Tourismus vermeiden

„Der Entscheidung vorausgegangen waren lange Gespräche mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie mit der Kreispolitik“, teilte die Kreisverwaltung am Montagnachmittag mit. „Wir haben uns die Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht“, sagt Landrat Martin Sommer über den langwierigen Abwägungsprozess. Es gebe für beide Wege gewichtige Argumente. Letztlich ausschlaggebend für die Wahl der Testoption sei unter anderem die Vermeidung von Einkaufs-Tourismus gewesen, da die umliegenden nordrhein-westfälischen Kreise eine niedrigere 7-Tages-Inzidenz verzeichnen und daher bisher noch keine Öffnungen zurücknehmen mussten oder aber, wie der Kreis Borken, sich bereits für die Testoption entschieden haben.

Zudem erhofft sich der Landrat eine Aufhellung der Dunkelziffer an Corona-Infizierten durch häufigeres Testen. „Da sich der Großteil der bisher Infizierten im privaten Bereich angesteckt hat, kann sich eine höhere Zahl an Testungen wiederum positiv auswirken“, hofft der Landrat.

Einschränkungen für Kontakte

Ab Dienstag sind Kontakte nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Ostern (1.- 5. April): In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.

Landrat Martin Sommer appelliert: „Damit wir an der Testoption festhalten können, müssen wir aber weiterhin vorsichtig sein und vor allem unsere privaten Kontakte auf das notwendige Minimum reduzieren und mit Schnelltests, Abstand und Maske sicherer gestalten.“

Auch für andere Kommunen in NRW gilt ab Dienstag die Notbremse. Betroffen sind die Stadt Bielefeld, der Kreis Gütersloh, der Hochsauerlandkreis, der Kreis Olpe und die Stadt Bottrop.

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