Kreis Steinfurt
Impfungen für 2. Prioritätsgruppe ab Freitag auch am FMO
Geänderte Regelungen
Ab Ende der Woche gelten in Nordrhein-Westfalen geänderte Regelungen für die Impfungen gegen das Corona-Virus. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Personen mit Grunderkrankungen, die der 2. Prioritätsgruppe zugeordnet sind, können sich ab Freitag, 30. April, auch über das Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800/11611702 einen Termin zur Immunisierung am Impfzentrum des Kreises Steinfurt im Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) buchen. Zum Termin muss ein entsprechendes Berechtigungsschreiben oder ein ärztliches Zeugnis mitgebracht werden. Die Vordrucke sind auf der Internetseite des Kreises Steinfurt (www.kreis-steinfurt.de/impfen) hinterlegt. Weiter gibt es nach Angaben der Kreisverwaltung aber auch die Möglichkeit einer Impfung durch den Hausarzt oder die Hausärztin.
Daneben haben nun auch bis zu zwei enge Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen, nicht in einer Einrichtung befindlichen Person, die über 70 Jahre alt ist oder an einer Grunderkrankung nach Paragraf 3 Abs. 1 Nr. 2 Coronavirus-Impfverordnung leidet, die Möglichkeit, einen Termin im Impfzentrum zu erhalten. Gleiches gilt für Kontaktpersonen von Schwangeren. Die Buchung des Termins kann ab dem 30. April über das Terminbuchungsportal des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/impftermin erfolgen. Je nach Impfstoffverfügbarkeit stellt der Kreis Steinfurt Termine in das Portal ein. Zwingend erforderlich sei zum Besuch des Impfzentrums dann die erfolgte Terminbuchung sowie das ausgefüllte Berechtigungsformular für Kontaktpersonen. Daneben sollte ein Nachweis zur Einordnung der Referenzperson (ärztliches Zeugnis zum Vorliegen der Vorerkrankungen, Altersnachweis beispielsweise durch einen Personalausweis, Nachweis über die Pflegebedürftigkeit, Nachweis zur Schwangerschaft beispielsweise durch einen Mutterpass) vorgelegt werden können. Kontaktpersonen von Schwangeren können auch weiterhin in einer (gynäkologischen) Arztpraxis immunisiert werden.
Eine Vorlage für das Berechtigungsschreiben von Kontaktpersonen Pflegebedürftiger oder Schwangerer sowie weitere Informationen, darunter auch eine Übersicht der aktuell Impfberechtigten, ist im Internet unter www.kreis-steinfurt.de/impfen zu finden.
Die Partnerbuchung für höchstpriorisierte Altersgruppen entfällt dagegen zukünftig. Bislang konnten höchstpriorisierte Altersgruppen gemeinsam mit einer nahestehenden Person geimpft werden. Dies ist bei Terminbuchungen über das KVWL-Portal ab dem 30. April nach Vorgabe des Landes nun nicht mehr möglich.