Kreis ordnet Maskenpflicht im Auto an

Kreis ordnet Maskenpflicht im Auto an

Ab Mitternacht gilt im Kreis Steinfurt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Autos, wenn sich Personen aus verschiedenen Hausständen im Auto befinden. Das teilte die Kreisverwaltung am Dienstag mit Grund hierfür ist, dass in engen geschlossenen Räumen eine besonders erhöhte Gefahr der Ansteckung durch infektiöses Aerosol besteht.

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten

Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen. „Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Verpflichtung ausgenommen“, heißt es weiter. Das Vorliegen der medizinischen Gründe sei durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gilt nicht für den Innenbereich von Einsatzfahrzeugen von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr und Katastrophenschutz. Für den Rettungsdienst hat der Kreis Steinfurt das Tragen von medizinischen Masken angeordnet.

Einvernehmen mit Ministerium

Der Kreis Steinfurt hat diese Schutzmaßnahme im Einvernehmen mit dem NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erlassen, da die 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Steinfurt über 100 liegt und über die Notbremse hinaus zusätzliche Maßnahmen geboten scheinen, heißt es in der Mitteilung weiter. Begründet sei dies unter anderen, weil

Die Ursache des zuletzt wieder steigenden Infektionsgeschehens liege im Wesentlichen an der Ausbreitung der deutlich infektiöseren Mutation B.1.1.7 des Virus aus Großbritannien, heißt es weiter.

Die Regelung ist bis einschließlich 18. April gültig.