Kreis Steinfurt

Kreis Steinfurt lockert sich

Ab Montag gelten die Regeln der Stufe 2

Samstag, 29. Mai 2021 - 17:07 Uhr

von Jannik Tillar

Foto: Sven Rapreger

Im Kreis Steinfurt greifen ab Montag, 31. Mai, Lockerungen. Aufgrund der stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 50 – der Kreis Steinfurt liegt den fünften Werktag in Folge darunter – hat das Land NRW eine notwendige Allgemeinverfügung für den Kreis ausgestellt.

Doch was bedeutet das? Mit der neuen Stufenzuordnung sind zahlreiche Öffnungen verbunden. Welche das sind, können im Klappentext unter „Inzidenz unter 50“ eingesehen werden.

  • Treffen für Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt
  • Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten möglich, innen mit Test. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit maximal fünf Personen.
  • Kultur-Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente
  • Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen erlaubt. Freibäder können für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test geöffnet werden.
  • Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test. Freibäder für Sportbetrieb mit Test. Ausflugsfahrten mit Schiffen (in den Außenbereichen) und mit Test.
  • Wegfall click & meet im Einzelhandel, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 20 qm
  • Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept sind möglich.
  • Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht, Wegfall Umkreis-Verzehrverbot. „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test möglich. Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie. Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent).
  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.
  • Präsenzunterricht mit negativem Testergebnis - ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit bis zu 10 Personen mit negativem Testergebnis.
  • Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit bis zu 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten. Museen usw. ohne Termin.
  • Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test. Außen bis zu 1.000 Zuschauer
  • Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung. Wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 50: Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test sind möglich.
  • Reduzierung der Kundenbegrenzung im Einzelhandel auf eine Person pro 10 qm.
  • Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich, mit Test sind auch Kirmeselemente zulässig.
  • Tagungen/Kongresse außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test.
  • Private Veranstaltungen (ohne Partys) Außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test.
  • Außengastronomie ohne Test erlaubt. Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht, Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test).
  • Volle gastronomische Versorgung für private Gäste bei Beherbergung.
  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.
  • Außerschulische Bildung ohne Maske am festen Sitzplatz möglich.
  • Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt: auch innen ohne Test erlaubt.
  • Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test.
  • Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang/Blasinstrumenten. ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept.
  • Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test möglich. Außen über 1.000 Zuschauer erlaubt, max. 33 Prozent der Kapazität. Innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit Test) erlaubt.
  • Freibäder ohne Test; Bordelle usw. mit Test; Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test. ab 01.09.: Wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept.
  • Wegfall der Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte im Einzelhandel
  • ab 01.09.: Auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test erlaubt.
  • Tagungen und Kongresse außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test.
  • Private Veranstaltungen (ohne Partys) außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test.
  • Partys: Außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand.
  • ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. mit bis zu 1.000 Besuchern mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35: ohne Besucherbegrenzung.
  • Wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35: auch Innengastronomie ohne Test.
  • Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz unter 35 kommen.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz zudem auch weiterhin unterhalb von 35 liegen, gilt ab Mittwoch, 2. Juni, voraussichtlich die Stufe 1 („Inzidenz unter 35“) für den Kreis Steinfurt.

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