Kreis Steinfurt
Kreis Steinfurt verschärft Maskenpflicht in Autos
Ab sofort mindestens FFP2-Masken notwendig
Autofahrer im Kreis Steinfurt müssen ab sofort mindestens eine FFP2-Maske während der Fahrt tragen – jedenfalls, wenn sie mit haushaltsfremden Personen unterwegs sind. Das teilt der Kreis Steinfurt in einem Presseschreiben mit. Zuvor waren auch OP-Masken erlaubt, jetzt ist mindestens ein FFP2-Standard notwendig (vergleichbar: KN95/N95). Grund sei die anhaltend erhöhte Infektionsgefahr durch die Coronavirus-Mutation B.1.1.7. Die Schutzmaßnahme gelte zunächst bis einschließlich 14. Mai, heißt es weiter.
„Diese Schutzmaßnahme wurden im Einvernehmen mit dem NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erlassen, da innerhalb der nächsten Tage nicht mit einem Rückgang unter die Inzidenz von 100 zu rechnen ist“, schreibt der Kreis Steinfurt. Dies gelte insbesondere, da das derzeitige Infektionsgeschehen nicht mit einzelnen großen Ausbruchsgeschehen (z.B. in Einrichtungen, Krankenhäusern, Unternehmen, Schulen etc.) oder einzelnen Städten in Verbindung stehe. Außerdem habe sich das Durchschnittsalter der infizierten Person merklich verringert.
Von der Pflicht ausgenommen sind: Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; gehörlose und schwerhörige Menschen sowie Personen, die mit diesen kommunizieren und ihre Begleitpersonen. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Maske) gilt auch für Fahrgäste in Bus und Bahn, in Taxen und allen Fahrzeugen anderer Beförderungsdienste sowie in Bahnhöfen und an jeweiligen Haltestellen.