Treffen im öffentlichen Raum nur noch mit maximal fünf Personen

Treffen im öffentlichen Raum nur noch mit maximal fünf Personen

Symbolfoto

Der Kreis Steinfurt hat am Montag die neue Allgemeinverfügung wegen der stark gestiegenen Corona-Fallzahlen veröffentlicht. Diese tritt am Dienstag, 27. Oktober, in Kraft, teilte die Kreisverwaltung am Nachmittag mit. Am Wochenende hatte die Sieben-Tage-Inzidenz (Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner der vergangenen sieben Tage), mit aktuell 66 den Wert von 50 überschritten. Damit gilt nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen die „Gefährdungsstufe 2“.

Neben den bisher geltenden Maßnahmen der Coronaschutzverordnung sind bis auf Weiteres folgende Regelungen festgelegt:

Darüber hinaus hat der Kreis Steinfurt die Regelungen für das Kreisgebiet spezifiziert. Demnach gilt in der Zeit von 6 Uhr bis 24 Uhr zusätzlich das Gebot zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Bereichen:

Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt überprüfen die Einhaltung der Maßnahmen im jeweiligen Ort.