Kreis Steinfurt

Wer wann (nicht) in Isolation muss

Zusammenfassung der geltenden Test- und Quarantäneverordnung

Freitag, 21. Januar 2022 - 06:00 Uhr

von Newsdesk

Foto: picture alliance/dpa

Die Quarantäneregeln werden insgesamt gelockert.dpa

Auf Wunsch vieler Leser bieten wir an dieser Stelle noch einmal eine geraffte Zusammenfassung der ab sofort für den Kreis geltenden, geänderten Corona-Test- und -Quarantäneverordnung:

  • Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn volle Tage in Isolierung. Die infizierte Person kann die zehn Tage eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich. Für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. ist für eine Freitestung immer ein PCR-Test erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
  • Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss ebenfalls automatisch in Quarantäne. Diese dauert wie die Isolierung ebenfalls grundsätzlich zehn Tage – gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person. Auch hier kann bei Symptomfreiheit eine Verkürzung auf sieben Tage durch einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test erfolgen. Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schülerinnen und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen Test auf fünf Tage verkürzt werden.

  • Bei anderen Kontaktpersonen gibt es keine automatische Quarantäne. Hier greift eine Quarantäne nur, wenn das Gesundheitsamt sie ausdrücklich angeordnet hat. Ohne eine offizielle Quarantäneanordnung wird ein verantwortungsvolles Verhalten von den Kontaktpersonen erwartet. Für diese Vorgaben gelten zugleich Ausnahmeregelungen, die das Gesundheitsministerium an die RKI-Vorgaben angepasst hat.

Demnach müssen folgende Fallgruppen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne:

  • 1. Personen mit einer Auffrischungsimpfung: Dies gilt auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson.
  • 2. Geimpfte Genesene: Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.
  • 3. Personen mit einer zweimaligen Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.
  • 4. Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.
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