Was in einen Ausbildungsvertrag gehört – und was nicht!

Was in einen Ausbildungsvertrag gehört – und was nicht!

Dass man als Lehrling schon auf Montage geschickt wird oder 14 Stunden am Tag arbeiten muss, ohne dabei eine richtige Pause einlegen zu können, das sind Szenarien, die in aller Regel der Vergangenheit angehören. Trotzdem sollten Auszubildende einen genauen Blick auf ihren Vertrag werfen, denn manchmal kommt es doch vor, dass einzelne Aspekte fehlen oder solche enthalten sind, die nicht zulässig sind.

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist in den Paragrafen 10, 11 und 12 ganz genau festgelegt, was in einem Vertrag stehen darf, bzw. muss, und was nicht. Neben der genauen Beschreibung des Ausbildungsberufes ist es zum Beispiel wichtig, dass Beginn und Dauer der Berufsausbildung genau festgelegt sind. Auch der Ausbildungsort und Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden, sollten genau aufgeführt sein. Des Weiteren sollte der zuständige Ausbilder vermerkt sein, damit der Auszubildende weiß, wer sein Ansprechpartner ist. Die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeiten sollte ebenso angegeben sein, wie die Höhe der Ausbildungsvergütung. Genau wie andere Arbeitnehmer hat man auch als Auszubildender Anspruch auf Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage sollte daher ebenfalls im Vertrag festgelegt sein. Zu guter Letzt dürfen auch Hinweise über etwaige Tarifverträge oder zusätzlich getroffene Vereinbarungen nicht fehlen.

Nichts zu suchen haben in einem Ausbildungsvertrag Ausschlüsse von Schadensersatzansprüchen, Berufsverbote oder Vertragsstrafen nach Ablauf oder Beendigung der Ausbildung sowie Verpflichtungen, nach der Ausbildung im Unternehmen zu bleiben. „Viele Firmen haben Angst, für die Konkurrenz auszubilden“, weiß Otto Pompe, Berufsberater bei der Arbeitsagentur in Rheine. Mittlerweile habe es da aber auch ein Umdenken gegeben. „Knebelverträge“ mit unzulässigen Klauseln seien heutzutage eher die Ausnahme. Stattdessen investieren viele Firmen in Angebote für ein besseres Betriebsklima, um den Arbeitsplatz für die Mitarbeiter interessant zu machen und sie so zu halten.

Der Auszubildende sollte darauf achten, dass der unterschriebene Ausbildungsvertrag umgehend vom Betrieb an die zuständige Kammer geschickt wird. Dort wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Ausbildung erfüllt sind. Ist alles in Ordnung, trägt die Kammer den Vertrag in ein Verzeichnis ein und schickt ihn zurück an den Ausbilder und den Azubi.