Fussball

Drittliga-Clubs reichen Eilantrag vor Gericht ein

3. Liga

Montag, 7. Februar 2022 - 18:21 Uhr

von dpa

Braunschweiger Fans stehen während einer Partie ihrer Mannschaft auf der Tribüne. Foto: Ronny Hartmann/dpa

Hannover (dpa) - Die drei niedersächsischen Fußball-Drittligisten Eintracht Braunschweig, SV Meppen und VfL Osnabrück sind wie angekündigt gegen die Zuschauer-Beschränkungen in Niedersachsen vor Gericht gezogen.

Sie reichten beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen sogenannten Normenfeststellungsantrag im Eilverfahren ein und hoffen nun, bereits an diesem Samstag wieder vor mehr als 500 Fans spielen zu dürfen. Das geht aus einer gemeinsamen Erklärung der Clubs hervor. Aufsteiger TSV Havelse hatte zuvor bestätigt, sich doch nicht an dem gemeinsamen Schritt der drei Nachbarn zu beteiligen.

Die Verantwortlichen aus Braunschweig, Meppen und Osnabrück werfen der Landesregierung einen „Alleingang“ vor, weil die coronabedingte Obergrenze von 500 Zuschauern bei Fußballspielen nur noch in Niedersachsen gilt. Es sei ein „bundesweit einzigartiger Vorgang, nicht der bundeseinheitlichen Empfehlung der Länderkonferenz vom 2. Februar 2022 zu folgen, bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien bis zu 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in den Fußballstadien zuzulassen“, heißt es in der Mitteilung der drei Clubs.

Nach Ansicht des Deutschen Fußball-Bundes widerspreche das Vorgehen den jüngsten Empfehlungen der Bund-Länder-Beschlüsse. „Warum Niedersachsen hier im Gegensatz zu anderen Bundesländern einen Sonderweg zuungunsten des Sports geht, ist schwer nachvollziehbar. Eine schlüssige regionale Rechtfertigung ist nicht zu erkennen“, teilte Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Spielentwicklung, mit. Der DFB habe volles Verständnis dafür, dass die Clubs gegen die Entscheidung vorgehen.

Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien hatten zwar in der vergangenen Woche entschieden, dass Stadien und Hallen deutschlandweit wieder mit mehr Zuschauern gefüllt werden dürfen. Dieser Beschluss muss allerdings in jedem Bundesland auch in die Corona-Verordnungen übernommen werden, was Niedersachsen zumindest vorläufig noch ablehnt. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) begründet dies mit den unverändert hohen Coronazahlen im Land.

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